Hallo!
Mich würde mal interessieren, wo genau rechtlich festgelegt ist, dass man theoretisch 33 Tage/Jahr Urlaub im PJ hat.
So steht es zumindest im PJ-Ratgeber des BPhD:
''33 Tage / Jahr, eine 6-Tage Woche zugrunde gelegt
Ø Bei zwei verschiedenen Ausbildungsstätten erfolgt meist ein exaktes Splitting des
Urlaubsanspruchs in die beiden Halbjahre
Ø CAVE: Krankheitsbedingte, sowie anders geartete Fehlzeiten werden
üblicherweise auf die Urlaubszeit angerechnet, da eine ununterbrochene praktische
Tätigkeit nachgewiesen werden muss (ggf. können Fehlzeiten nach Absprache mit
dem Arbeitgeber auch „nachgearbeitet“ werden)''
Gibt es da irgendwas von der Gewerkschaft oder im Arbeitsrecht wo das steht?
Muss der Arbeitgeber sich daran halten oder ist es nur eine Art Empfehlung?