Hallo,
ich habe mich gefragt, ob sich ein Apotheker ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne Rezept für den Eigenbedarf aus seinem Bestand nehmen darf. Falls ja, würde die Krankenkasse das bezahlen (wie würde man das abrechnen?) oder müsste der Apotheker den Einkaufspreis bezahlen?